„Mitarbeiterbegünstigung würde man dazu im Amtsdeutsch sagen“
Und gleich weiter in der Amtssprache. Sachzuwendungen an Mitarbeiter in Form einer Betriebsveranstaltung sind bis zu einer Höhe von € 365,- pro Mitarbeiter im Jahr bei diesen steuerfrei.
(Gemeint ist der geldwerte Vorteil aus der kostenlosen Teilnahme z. B. für Verpflegung, Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen, Reisen etc. )
Ein Geschenk im Wert von bis zu € 186,- pro Mitarbeiter und Jahr ist ebenso steuerfrei.
Warengutscheinen dürfen solche Geschenke auch sein.
Die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier) ist für die Steuerfreiheit der Sachzuwendung nicht erforderlich.
Ganz genau steht es unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=440432&DstID=7145
Der Ordnung halber: keine Gewähr - dient nur zur Info - Fragen Sie zu den Details Ihren Steuerberater.