Montag, 28. Juni 2010

Versicherungen dürfen Rabatte nicht zurückverlangen

Am Sonntag 27. Juni 2010 habe ich ganz zufällig in der Tageszeitung die Presse gelesen, das Versicherungen den vereinbarten Dauerrabatt bei vorzeitiger Kündigung nicht zurückverlangen dürfen. Heute Vormittag kam mir in den Sinn, dass diese Nachricht für viele Menschen nützlich sein kann.